Erbschaftsmeldung, Katasterumschreibung, mehrere Erben, verkaufen oder behalten: alles Nötige, in Ruhe der Reihe nach. Und wenn Sie möchten, übernehmen wir das für Sie.
Ein geerbtes Haus bringt Erinnerungen mit sich, Entscheidungen, die getroffen werden müssen, und eine Menge Bürokratie — oft alles auf einmal, und in einem ohnehin schwierigen Moment. Dieser Leitfaden führt Schritt für Schritt durch das, was zu tun ist. Und fast alles davon können wir Ihnen abnehmen, wenn Sie möchten.
Zuerst: prüfen, ob ein Testament vorliegt, und klären, wer die Erben sind. Dann, in aller Ruhe:
Sie ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Todesfall bei der italienischen Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate) einzureichen. Für Ehepartner und Kinder gilt ein sehr hoher Freibetrag (jeweils eine Million Euro): unterhalb dieser Schwelle fällt keine Erbschaftsteuer an. Es bleiben die Hypothekar- und Katastersteuer (imposta ipotecaria e catastale: 2% + 1% des Katasterwerts — oder je 200 €, wenn die Immobilie für einen der Erben Erstwohnsitz („prima casa“) ist). Diesen Vorgang bereiten wir vor und reichen ihn ein, von Anfang bis Ende, samt aller Berechnungen.
Nach der Erbschaftsmeldung muss die Immobilie im Kataster umgeschrieben werden (voltura): Dort müssen die Erben als Eigentümer eingetragen sein. Es ist der Schritt, der am häufigsten vergessen wird — und der genau dann als Problem wieder auftaucht, wenn man sich zum Verkauf entschließt. Die Katasterumschreibung (volture catastali) gehört zu unseren Leistungen: Wir erledigen sie, gemeinsam mit der Erbschaftsmeldung.
Bei mehreren Erben entsteht die Erbengemeinschaft (comunione ereditaria): Das Haus gehört allen, und wichtige Entscheidungen erfordern die Zustimmung aller. Es gibt drei Wege: es gemeinsam behalten (etwa indem man es vermietet), es verkaufen und den Erlös teilen, oder einen Erben die Anteile der anderen übernehmen lassen — dafür braucht es eine unparteiische Wertermittlung, die wir als Sachverständige erstellen können. Häufig besteht unsere Rolle auch darin, der Familie mit einer neutralen Zahl auf dem Tisch zu einer Einigung zu verhelfen.
Für den Verkauf müssen drei Dinge geregelt sein: die eingereichte Erbschaftsmeldung, die erfolgte Katasterumschreibung und die eingetragene Annahme der Erbschaft (darum kümmert sich in der Regel der Notar beim Kaufvertrag, dem „rogito“, doch besser, man ist vorbereitet). Und eine gute steuerliche Nachricht: Beim Verkauf einer geerbten Immobilie fällt keine Veräußerungsgewinnsteuer (plusvalenza) an, anders als in anderen Fällen. Ab da gilt alles, was wir in unserem Leitfaden zum Verkaufen beschreiben: der richtige Preis, die Unterlagen, die Fotos, die Verhandlung.
Ein Leitfaden des Teams von Danesi Immobiliare — FIAIP-zertifizierte Immobilienmakler, seit 2008 in Caltanissetta.